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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen

1.1 Die TBAi Software Solutions GmbH, FN 656053 i, Gumppstraße 53, 6020 Innsbruck (nachfolgend „TBAi") stellt Vertragspartnern („USERN") eine KI-gestützte, modular erweiterbare Softwareplattform („SOFTWARE") zur Verfügung, welche die vom User eingebrachten Informationen und Daten unter Einsatz generativer Modelle verarbeitet, analysiert und transformiert. Die Basisversion der Software kann durch Module bedarfsgerecht erweitert und hinsichtlich dynamischer rechtlicher sowie technischer Rahmenbedingungen konfiguriert werden.

1.2 Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. insbesondere an zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigte natürliche und juristische Personen. Ein Zugriff oder eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist explizit ausgeschlossen. Jegliche Verwendung für private, nicht-berufliche Zwecke ist unzulässig.

1.3 Die Software dient der Unterstützung bei juristischen Analysen, der Strukturierung rechtlicher Arbeitsergebnisse, der Generierung von Rechercheergebnissen sowie als Assistenzsystem für Workflows. Von der Software ausgegebene Resultate stellen ausschließlich maschinengenerierte Entwürfe oder Arbeitsvorschläge dar. Deren Validität, inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Tragfähigkeit sind stets durch den User eigenständig kritisch zu überprüfen. Die Plattform stellt kein Substitut für eine individuelle Rechtsberatung durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte dar.

1.4 Maßgeblich für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen TBAi und dem User sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenläufige oder ergänzende Vertragsbedingungen des Users entfalten selbst bei Kenntnisnahme durch TBAi keine rechtliche Wirkung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich und in Schriftform bestätigt wurde.

2. Definitionen

Basisversion – Grundfunktionalität der Software.

Module – individuell wählbare Funktionen (z. B. Dokumentengeneratoren, spezialisierte Recherchetools etc.).

EU-KI-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1689 ("EU AI Act"), das unionsrechtlich maßgebliche Normenwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz.

User – Unternehmer/ zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigte Person, welche die Software rechtsgeschäftlich nutzt.

Inhaltsdaten – Vom User hochgeladene, eingebrachte oder innerhalb der Plattform erzeugte Inhalte, Daten und Dokumente.

Lizenz – Das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Software pro Arbeitsplatz und Benutzerkreis.

3. Vertragsabschluss

3.1 Mit Registrierung im System, Auswahl spezifischer Module und expliziter Zustimmung zu diesen AGB gibt der User ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Die Präsentation der Software durch TBAi – etwa auf Webseiten oder in sonstigen Publikationen – ist als invitatio ad offerendum zu verstehen und stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.

3.2 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche Annahmeerklärung und die anschließende Lizenzfreischaltung (Zugangseröffnung) durch TBAi. Jegliche weiteren Mitteilungen oder Erklärungen haben rein informatorischen Charakter.

3.3 Der User garantiert im Zuge der Registrierung, zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigt zu sein bzw. die Software ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken einzusetzen. Falschangaben berechtigen TBAi zur sofortigen Vertragsbeendigung.

4. Lizenzumfang und Nutzerpflichten

4.1 Der User erhält mit Vertragsschluss eine einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für einen dedizierten Arbeitsplatz. Die Nutzung der Software ist auf eigene, rechtmäßige Geschäftszwecke des Users beschränkt (Benutzerkreis). Die Software kann durch den User dementsprechend nur für eigene Angelegenheiten, d.h. Angelegenheiten, in denen der User einen Arbeitsauftrag für Angelegenheiten, in denen der User im eigenen Namen einschreitet bzw. vertritt, genutzt werden. Eine jede Nutzung für Anwendungsfälle Dritter (z.B. für Fälle, in denen der User nicht in personam als Vertreter einschreitet) ist ausgeschlossen. Sollte der Verdacht bestehen, dass die Software für eine Angelegenheit eines Dritten genutzt wird (z.B. Einspielung eines Akts, in denen nicht der User als Vertreter ausgewiesen ist), ist TBAi berechtigt, die Erfüllung des userseitigen Arbeitsauftrags zu verweigern.

4.2 Die Verwendung der Software durch mehrere Mitarbeitende eines Unternehmens oder in verschiedenen Organisationseinheiten erfordert den Erwerb entsprechender Einzel- bzw. Mehrplatzlizenzen. Eine Weitergabe, Veräußerung oder Zugänglichmachung von Zugangsdaten und Lizenzen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

4.3 Der User verpflichtet sich, insbesondere: (a) keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien (vgl. Art. 9 DSGVO – etwa Gesundheitsdaten, politische oder religiöse Überzeugungen) einzubringen, sofern keine dezidierte Rechtsgrundlage vorliegt; (b) sämtliche relevanten Immaterialgüterrechte Dritter zu achten und keine Rechteverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung zu verursachen; (c) von jeglicher automatisierten Massennutzung, Ausführung von Scripts, Bots, Prompt-Injection, Jailbreaking oder vergleichbaren Manipulationen der Software Abstand zu nehmen; (d) sämtliche Zugangsinformationen (Passwörter, Schlüssel, Token etc.) streng vertraulich zu behandeln und Sicherheitsverstöße TBAi unverzüglich zu melden; (e) sicherzustellen, dass sämtliche autorisierten Mitarbeitenden regelmäßig an qualifizierten Schulungsmaßnahmen zur sicheren und verantwortungsvollen KI-Nutzung (insb. zu Prompt Engineering, Datenschutz, algorithmischer Fairness, Grenzen automatisierter Entscheidungsfindung und IT-Sicherheit) teilnehmen. Die Durchführung dieser Schulungen ist zumindest jährlich zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen.

4.4 Der User sichert weiterhin zu, ausschließlich solche Dokumente (insbesondere Gerichtsakten oder andere sensible Unterlagen i. S. d. Art. 9 DSGVO) hochzuladen oder zu verarbeiten, für deren Verarbeitung er über eine ausreichende datenschutzrechtliche Legitimation verfügt und deren betroffene Personen entsprechend unterrichtet wurden. TBAi verarbeitet sämtliche übermittelten Daten streng weisungsgebunden, verschlüsselt und ausschließlich im Rahmen der vertraglich definierten Zwecke. Eine zweckfremde Nutzung – insbesondere für Trainings- oder Optimierungsmaßnahmen von KI-Modellen – ist explizit ausgeschlossen. Im Falle von Rechtsverletzungen stellt der User TBAi von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei konkretem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung kann TBAi Systemfunktionen temporär einschränken oder Zugänge bis zur Klärung suspendieren.

5. Leistungsgegenstand und Systembetrieb

5.1 Die Verarbeitung sämtlicher, vom User überlassener oder generierter Daten erfolgt ausschließlich verschlüsselt und nach anerkannten Standards.

5.2 Nach Bereitstellung der Arbeitsergebnisse und verstreichen einer Frist von 24h werden sämtliche Inhaltsdaten – soweit keine zwingenden Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – auf den Servern, die TBAi nutzt, automatisiert gelöscht. System- und Zugriffsdaten (Protokolle) werden für Zwecke der Integrität, Nachvollziehbarkeit und Abrechnung längstens 90 Tage gespeichert und anschließend gelöscht.

5.3 Updates bestehender Module und Funktionskomponenten werden während der vereinbarten Vertragslaufzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung neuer Module, substantieller Funktionsupgrades oder kundenindividueller Anpassungen erfolgt auf Basis separater Vergütung.

5.4 TBAi ist berechtigt, Wartungs- und Optimierungsmaßnahmen am System nach rechtzeitiger Vorankündigung vorzunehmen, sofern die vertraglich zugesicherte Mindestverfügbarkeit nicht signifikant beeinträchtigt wird.

6. Verfügbarkeit, Wartung, Support

6.1 TBAi gewährleistet größtmögliche Verfügbarkeit. Reguläre Wartungsfenster und Systemaktualisierungen werden bevorzugt werktags zwischen 22:00 und 04:00 Uhr ausgeführt. Bei außerordentlichem Wartungsbedarf erfolgt eine rechtzeitige Benachrichtigung.

6.2 Störungen, Funktionsdefizite oder sonstige Leistungsabweichungen sind durch den User unverzüglich unter genauer Fehlerbeschreibung an TBAi zu melden. Der technische Support steht an Werktagen von 09:00 bis 16:00 Uhr (exkl. gesetzlicher Feiertage) via E-Mail und nach Maßgabe der jeweils gültigen SLA-Vereinbarung zur Verfügung.

6.3 Bei erheblichen Vertragsverletzungen, Verzug, Missbrauch oder Verstoß gegen die AGB ist TBAi nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung zur temporären Sperrung oder – im Falle einer erheblichen Gefährdung der Integrität – zur sofortigen Unterbrechung des Zugangs berechtigt. Eine vorübergehende Sperrung entbindet den User nicht von der Vergütungspflicht.

7. Datenschutz und Informationssicherheit

7.1 Der User agiert als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher i. S. d. DSGVO; TBAi wird im Rahmen von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter tätig. Beide Parteien verpflichten sich zur uneingeschränkten Beachtung aller datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben.

7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Users und unter Einhaltung entsprechender Standards. Hierzu zählen insbesondere: Transportverschlüsselung, Datenspeicherung mit Datenverschlüsselung, Zugriffskontrollmechanismen, Protokollierung.

7.3 Eine Nutzung von User-Daten für das (Weiter-)Training, Fine-Tuning oder die Evaluation von KI-Modellen ist ausgeschlossen. Die Einbindung von Unterauftragsverarbeitern erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Zustimmung und unter Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

7.4 Der User verpflichtet sich, ausschließlich solche Dokumente (einschließlich Gerichtsakten und sonstige Unterlagen mit personenbezogenen oder besonderen Daten nach Art. 9 DSGVO) hochzuladen, für deren Verarbeitung er über eine ausreichende Rechtsgrundlage gemäß DSGVO verfügt und deren Betroffene entsprechend informiert wurden. TBAi verarbeitet sämtliche Dokumente ausschließlich weisungsgebunden, verschlüsselt und nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zum Training von KI-Modellen, ist ausgeschlossen. Der User stellt TBAi von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen. Bei Anfragen von Betroffenen (z. B. Auskunft, Löschung, Berichtigung) unterstützt TBAi den User im Rahmen des Zumutbaren.

8. EU-KI-Verordnung (EU AI Act)

8.1 Die Software ist als KI-System mit begrenztem Risiko i. S. d. Art. 3 Z 3, Art. 50 Abs. 2 EU-KI-Verordnung klassifiziert und erfüllt sämtliche daraus abgeleiteten Transparenz-, Qualitäts-, Sicherheits- und Kennzeichnungsvorgaben.

8.2 Generative Inhalte werden gemäß Stand der Technik in der Software als solche erkennbar gekennzeichnet. Dem User ist bekannt, dass eine vollständige Richtigkeit und Aktualität der zugrunde liegenden Quellen technisch nicht garantiert werden kann; eine abschließende rechtliche Prüfung obliegt stets dem User.

9. Entgelt, Zahlungsbedingungen und Preisanpassung

9.1 Sämtliche Entgelte sind in Euro zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben zu verstehen.

9.2 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines vereinbarten Basistarifs (monatlich oder jährlich) und einer nutzungsbasierten Komponente (z. B. Credits, Transaktions- oder Abfragevolumen, hinzubuchbare Module).

9.3 TBAi behält sich das Recht vor, bei signifikanten Preissteigerungen (z. B. > 100 % bei Drittanbieter-LLM-Kosten) nach Ankündigung mit 30-tägiger Frist die Preise anzupassen. Dem User steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Ein Wechsel auf ein Fair-Use-Modell ist bei entsprechender Mitteilung und gesonderter Vereinbarung möglich; die Modalitäten werden im Einzelfall festgelegt.

9.4 Rechnungen sind unmittelbar nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der User in Verzug, ist TBAi berechtigt, Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie Mahn- und Inkassospesen geltend zu machen; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1 TBAi gewährleistet die grundsätzliche Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Software im Rahmen der unter Ziffer 6 definierten Verfügbarkeit sowie der konkret zugesagten Leistungsparameter. Besondere Merkmale (Fehlerfreiheit, Performance etc.) gelten nur, soweit ausdrücklich vereinbart.

10.2 TBAi haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden limitiert.

10.3 Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit von durch die Software generierten Inhalten sowie für daraus resultierende (juristische) Entscheidungen übernimmt TBAi keine Haftung, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

10.4 Der User verpflichtet sich, TBAi im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der Software bzw. eines Verstoßes gegen diese AGB entstehen.

10.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder atypische Schadensverläufe ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

11. Schutzrechte und geistiges Eigentum

11.1 Sämtliche Rechte an der Software, den zugrunde liegenden Quellcodes, Algorithmen, Designelementen und Dokumentationen verbleiben bei TBAi oder deren Lizenzgebern. Der User erhält ausschließlich ein temporäres, widerrufliches Nutzungsrecht gemäß Vertragszweck.

11.2 Reverse Engineering, Dekompilierung, das Umgehen von Schutzmechanismen oder sonstige unautorisierte Zugriffe und Analysen der Software sind unzulässig. Das Entfernen oder Verändern von Schutzrechtsvermerken, Copyright-Hinweisen oder Branding-Elementen ist untersagt.

12. Vertragslaufzeit, Beendigung

12.1 Das Vertragsverhältnis wird – sofern im Einzelfall keine abweichende Laufzeit ausdrücklich vereinbart wurde – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Abweichend hiervon kann der Vertrag auch für eine bestimmte, im jeweiligen Einzelvertrag festgelegte Dauer abgeschlossen werden. Mit Ablauf der vereinbarten Befristung endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Wird der Vertrag nach Ablauf der Befristung fortgesetzt, so gilt dieser als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

12.2 Beide Parteien sind bei unbefristeten Verträgen berechtigt, das Vertragsverhältnis quartalsweise mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.3 Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung liegen insbesondere bei wiederholten oder gravierenden Verstößen gegen zentrale Vertragspflichten (z.B. Verstoß gegen den Lizenzumfang), nachhaltigem Zahlungsverzug, Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben oder im Falle der Insolvenz(-eröffnung) einer Partei vor.

12.4 Mit Vertragsende löscht TBAi sämtliche noch gespeicherten User-Daten binnen 30 Tagen, sofern keine entgegenstehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

13. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

13.1 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gemachten vertraulichen Informationen dauerhaft geheim zu halten, sie ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen und keinen unautorisierten Dritten offen zu legen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf alle Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und verbundene Unternehmen.

13.2 Bei Vertragsbeendigung sind sämtliche vertraulichen Unterlagen, Dateien und Kopien, die nicht mehr benötigt werden, unverzüglich zu vernichten bzw. zu löschen.

14. Referenznennung

14.1 Der User gestattet TBAi, seinen Firmennamen und sein Logo während der Vertragslaufzeit als Referenz auf Webseiten, in Präsentationen und ähnlichen Medien unentgeltlich zu führen. Dieser Zustimmung kann jederzeit durch formlose Mitteilung widersprochen werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

15.2 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von TBAi in Wien.

15.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie aller Nebenabreden und vertragsrelevanten Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform. TBAi informiert den User mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über beabsichtigte Änderungen. Widerspricht der User nicht binnen 14 Tagen ab Zugang, gelten die Änderungen als akzeptiert.

15.4 Sollte eine Klausel dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

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